> Gründungsberatung

 

In enger Zusammenarbeit zwischen unseren Anwälten und Steuerspezialisten beraten wir Sie im Rahmen von Gründungsmaßnahmen umfassend hinsichtlich sämtlicher steuerlicher und juristischer Folgewirkungen. Die Auswahl der Rechtsform gehört hierbei ebenso zum grundsätzlichen Beratungsumfang wie die Entscheidung über die zu treffenden steuerlichen Einstufungen.

 

Grundlage unserer Beratungen bildet hierbei regelmäßig ein ausführlichen Beratungsgespräch in dem vor allem das von Ihnen verfolgte Ziel ausschlaggebend für unsere Beratungshinweise ist. 

 

Nach erfolgter Gründung begleiten wir Sie selbstverständlich auch bei den notwendigen behördlichen Anmeldungen und bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz.